Neues Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt
Justizministerin Stefanie Hubig hat am Freitag einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Betroffenen von digitaler Gewalt bessere rechtliche Möglichkeiten bieten soll. Ziel ist es, Hass, sexuelle Belästigung und andere Formen von Übergriffen im Internet effektiver zu bekämpfen. Der Entwurf sieht unter anderem neue Auskunftsrechte und Maßnahmen wie richterlich angeordnete Accountsperren vor. Hubig betonte, dass digitale Gewalt ein Massenphänomen sei, das insbesondere Frauen betreffe. "Millionen Menschen sind betroffen, und die Zahlen steigen rasant", erklärte die SPD-Politikerin.
Sie verwies auf die zunehmende Verbreitung von Deepfakes und Cyberstalking, die im digitalen Zeitalter alltäglich geworden sind. Der Gesetzentwurf umfasst verschiedene Formen digitaler Gewalt, darunter Hate Speech, unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten (Doxing), unerwünschte Zusendung von Pornografie, Cybergrooming, Cybermobbing und Identitätsmissbrauch. Hubig wies darauf hin, dass es bislang keinen eigenen Straftatbestand für Deepfakes gibt, obwohl diese erheblich in die Persönlichkeitsrechte eingreifen. Die Debatte um den Gesetzentwurf erhielt zusätzliche Dringlichkeit, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes Ende März über Fake-Profile berichtete, die pornografische Inhalte in ihrem Namen verbreiteten. Sie erhob Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen, der jedoch die Unschuldsvermutung genießt.
Eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom ergab, dass rund 25 % der Befragten bereits digitale Gewalt erlebt haben. Unter den 16- bis 29-Jährigen liegt dieser Anteil sogar bei 43 %. 80 % der Befragten unterstützen eine konsequente Strafverfolgung von digitalen Übergriffen. Der Deutsche Richterbund äußerte sich ebenfalls positiv zu den geplanten Maßnahmen und bezeichnete sie als überfällig. "Der Rechtsstaat muss konsequenter gegen Verletzungen der Intimsphäre und der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum vorgehen", so ein Sprecher des Verbands.
Hubig kündigte an, dass der Gesetzentwurf sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht betreffen wird. "Gewalt geht nicht, und digitale Gewalt im Netz geht genauso wenig", sagte sie. Die Ministerin betonte, dass die Folgen digitaler Gewalt für die Betroffenen ähnlich gravierend seien wie bei physischen Übergriffen. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die digitale Realität anzupassen.
Hubig erklärte, dass es notwendig sei, sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Instrumente zu schaffen, um den Opfern von digitaler Gewalt gerecht zu werden. Die Ministerin plant, den Gesetzentwurf in den kommenden Wochen in den Bundestag einzubringen. Ein konkretes Datum für die Verabschiedung steht jedoch noch nicht fest. Hubig schloss mit den Worten: "Es dauert keine Minute, einen Deepfake zu erstellen, der wirklich täuschend echt aussieht und Persönlichkeitsrechte massiv verletzt."
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